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l%C3%BCdecke-a8699a43?trk=profile-badge">Volker Lüdecke

20.2.14

Gegendarstellung zu ...Name gelöscht... und seiner Firma ... Name gelöscht ...


Gegendarstellung:

Ein Zusammenhang zwischen der Internetseite ....  Name der Webseite darf nach Androhung einer einstweiligen Verfügung nicht mehr genannt werden .... auf der einen Seite und den kriminellen Machenschaften der Anrufmafia mit ihrem bei Aktenzeichen xy ungelöst dargestellten Betrugsmethoden ("Enkeltrick", etc.) ist nach Aussage von .... Name gelöscht... , dem Inhaber der Portale ... Name gelöscht... , nicht gegeben.
Kriminelle können sich auch anderweitig im Internet Auskünfte über ihre Betrugsopfer verschaffen, die Seiten ... Name gelöscht...  wurden laut Aussage von .... Name gelöscht... nicht dazu geschaffen, kriminellen Machenschaften im Internet Vorschub zu leisten.
Außerdem vermischt die nach dem Suchmaschinenprinzip organisierte Seite ... Name gelöscht... wahllos Informationen von Personen gleichen Namens und deren Telefonnummern miteinander, so dass Kriminelle durch ... Name gelöscht...  und ... Name gelöscht ... eher verwirrt werden und von ihren Opfern ablassen müssen, weil sie keinerlei brauchbare Informationen durch ... Name gelöscht... erhalten.

V.L.

Nachtrag vom 28.02.14:

Da ich nun unter Androhung einer einstweiligen Verfügung dazu aufgefordert wurde, den Namen jener Internetseite und deren Betreiber gar nicht mehr zu erwähnen, fällt es sicherlich schwer, meine Gegendarstellung eindeutig zuzuordnen.
Eine Gegendarstellung muss naturgemäß den Namen desjenigen nennen dürfen, um den es bei der Gegendarstellung geht.
Was hätte wohl Karl Valentin dazu gesagt? ;-)